AGB Z2 Physio GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller schriftlichen Verträge mit der Praxis Z2 Physio GmbH. Mündliche Aussagen sind unverbindlich. Abweichende AGB nationaler oder internationaler Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Geltungsbereich
Die Geschäftsbeziehung beginnt mit der Unterschrift des Patienten/ der Patientin auf dem Behandlungsvertrag/ der Patientenanmeldung. Spätestens mit Beginn der ersten Behandlungssitzung gelten die AGB als angenommen. Die AGB gelten für die Nutzung der Räumlichkeiten von Z2 Physio GmbH, als auch für die Nutzung der Räumlichkeiten des Kooperationspartners Let’s Go Fitness Dübendorf (LGF DUB). Ergänzend gelten für die Nutzung der Räumlichkeiten von LGF DUB die jeweiligen AGB des LGF DUB (hier gehts zu den AGB´s des LGF DUB).
3. Behandlungsvoraussetzungen
Die Praxis Z2 Physio GmbH verpflichtet sich, die Behandlungen nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen und sich an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Die Behandlungen erfolgen unter der Massgabe, den Patienten/ die Patientin ganzheitlich zu behandeln. Nichtsdestotrotz kann eine gewisse Mitarbeit des Patienten/ der Patienten erwartet werden, da diese massgeblich den Behandlungserfolg beeinflusst. Somit kann keine Heilungsgarantie von der Praxis Z2 Physio GmbH gewährleistet werden.
Alle eingesetzten Therapiemassnahmen und durchgeführten Therapien werden in Absprache mit dem Patienten/ der Patientin getroffen und ausgewählt. Für eine bestmögliche Therapieplanung verpflichtet sich der Patient/ die Patientin alle Fragen über die Person, die Gesundheitssituation, den bisherigen Therapieverlauf, Medikamenteneinnahme, etc. ausführlich zu beantworten und dem Therapeuten alle relevanten Informationen mitzuteilen.
Eine physiotherapeutische Behandlung erfolgt grundsätzlich nur auf ärztliche Verordnung. Der Patient/ die Patientin verpflichtet sich, eine gültige Verordnung zum Ersttermin mitzubringen oder bereits vorher einzureichen. Eine physiotherapeutische Behandlung zu Lasten der KVG/ UVG ohne eine gültige Verordnung ist nicht möglich.
Im Rahmen der Therapieoptimierung kann eine Rückfrage beim Arzt, anderen therapierelevanten Leistungserbringern oder ein teaminterner Austausch der Therapeuten vorteilhaft sein. Der Patient/ die Patientin entbindet Z2 Physio GmbH/ den behandelnden Therapeuten in diesem Falle von der Schweigepflicht.
Sollte eine kooperative Mitarbeit von dem Patienten/ der Patientin verweigert werden, das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben sein oder relevante Informationen und Auskünfte zurückgehalten werden, sodass die Anamnese oder Diagnose lückenhaft oder unzutreffend sind, so ist der Therapeut berechtigt die Behandlung abzubrechen. Für Schäden, die aufgrund einbehaltender Informationen durch den Patienten/ die Patientin entstanden sind übernimmt Z2 Physio GmbH keine Haftung.
4. Behandlung
Für eine reguläre Therapiesitzung werden 30 Minuten veranschlagt. Diese setzen sich aus ca. 25 Minuten Therapiezeit, sowie ca. 5 Minuten Administrationszeit für den Therapeuten zusammen.
Für die Erstbehandlung strebt Z2 Physio GmbH 60 Minuten an. Die Mehrzeit erlaubt die Bearbeitung aller relevanten administrativen Aufgaben, die Erstellung eines Behandlungsplanes sowie die Durchführung einer physiotherapeutischen Behandlung.
Für eine passive physiotherapeutische Behandlung stellt Körperkontakt oftmals eine Grundvoraussetzung dar. Der Patient/ Die Patientin muss somit damit rechnen, gewisse Kleidungsstücke ablegen zu müssen und ist angehalten sich entsprechend angemessen zu kleiden. Für die aktive physiotherapeutische Behandlung stellt das selbstständige Bewegen des Patienten/ der Patientin eine Grundvoraussetzung dar. Daher wird das Mitbringen von bequemer/ sportlicher Kleidung und passendem Schuhwerk empfohlen.
5. Patientenwohl
Die Z2 Physio GmbH ist bestrebt, dem Patienten/ der Patientin eine möglichst effiziente, zielführende und kompetente Behandlung zu bieten. Sie als Patient/ Patientin sollten sich dabei möglichst wohl fühlen. Wir bitten Sie daher uns Unannehmlichkeiten zu melden und uns zu informieren, sollten Sie sich unwohl fühlen. Dies kann sich z.B. auf die Liegeposition während der Behandlung, die Raumtemperatur, die Beleuchtung, usw. beziehen. Auch bitten wir Sie um Feedback, sollte Sie sich bei einer gewissen Therapieform unwohl fühlen. Durch gemeinsame Kommunikation ist es eventuell möglich eine Behandlungsalternative auszuwählen. Sollten Sie beispielsweise nicht nachvollziehen können, warum eine Frage gestellt oder eine Information benötigt wird, erklären wir Ihnen gerne den Hintergrund und den Kontext innerhalb der Therapie.
6. Volljährigkeit
Der Patient/ Die Patientin bestätigt, dass er/ sie mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Ist der Patient/ die Patientin minderjährig oder nur beschränkt geschäftsfähig, bedarf es der Zustimmung und Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
7. Räumlichkeiten
Die Z2 Physio GmbH stellt Therapieräume zur Behandlung zur Verfügung. Ergänzend kann während der Therapie und in Begleitung durch einen Therapeuten die Trainingsfläche von LGF DUB genutzt werden. Zudem darf der Patient/ die Patientin den Wartebereich, sowie die Umkleidekabinen, WC Anlagen und Duschbereiche von LGF DUB nutzen.
Eine eigenständige Nutzung der Trainingsfläche und des Wellnessbereichs ausserhalb der Therapiezeiten ist nur unter Lösung eines Abos oder Tageseintritts bei LGF DUB erlaubt. Es gelten die jeweiligen Bedingungen von LGF DUB.
8. Preise/ Bezahlung
Bei einer physiotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenversicherung (KVG) oder Unfallversicherung (UVG). Falls die UVG die Kosten ablehnt, so laufen die Kosten über die KVG. Der Patient/ die Patientin ist somit angehalten der Z2 Physio GmbH beide Versicherungsdetails mitzuteilen. Es gelten die Preise gemäss gesetzlicher Vorgaben mittels der «Tarifstruktur der Physiotherapie».
Zusatzleistungen oder Privatbehandlungen werden entweder vor Ort oder auf Rechnung bezahlt. Die Rechnung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen zu werden. Sollte die KVG die Bezahlung von bereits geleisteten Behandlungen verweigern, so verpflichtet sich der Patient/ die Patienten, die bereits entstandenen Kosten zu übernehmen. Ist der Patient/ die Patientin mit den Zahlungen im Rückstand, so ist die Z2 Physio GmbH zur umgehenden Behandlungseinstellung berechtigt.
Bei Zahlungsverzug wird für die 2. Mahnung eine Aufwandskompensation von CHF 20.- erhoben. Nach 2 erfolglosen Mahnungen wird die Betreibung eingeleitet oder der Fall einer Inkassofirma übergeben. Dabei zusätzlich anfallende Kosten gehen zu Lasten des Patienten/ der Patientin.
9. Termine/ Absagen/ Verspätungen
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich wahrzunehmen. Als Unterstützung bemüht sich die Z2 Physio GmbH Terminerinnerungen rechtzeitig an den Patienten/ die Patientin zu schicken.
Terminabsagen oder Terminverschiebungen können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenlos persönlich, per E-Mail oder Telefon mitgeteilt werden. Änderungen betreffend Montagstermine können der Praxis auch am Wochenende per E-Mail mitgeteilt werden. Für die fristgerechte Mitteilung zählt der Zeitstempel der E-Mail.
Nicht fristgerechte Terminabsagen oder das Fernbleiben bei Terminen wird dem Patienten/ der Patientin mit CHF 50.- privat in Rechnung gestellt. Der Patient/ die Patientin erhält dazu eine separate Rechnung. Auf den Grund der Absage kann dabei keine Rücksicht genommen werden und inkludiert u.a. Krankheit oder Probleme mit dem ÖV.
Die Therapie ist tarifgebunden, nicht zeitgebunden. Somit begründen Verspätungen durch den Patienten/ die Patientin keine Nachleistungspflicht des Leistungserbringers (Z2 Physio GmbH). Bei Verspätungen verkürzt sich somit die Behandlungszeit.
Im Falle eines Ausfalls seitens der Z2 Physio GmbH bemüht sich selbige einen zumutbaren Ersatz zu finden. Sollte dies nicht möglich sein kann es zu einer kurzfristigen Terminabsage kommen. Dem Patienten/ Der Patientin resultiert daraus kein Schadensersatzanspruch.
10. Kommunikation mit dem behandelnden Arzt
Im Sinne einer optimalen Versorgung des Patienten/ der Patientin erlaub diese/r der Z2 Physio GmbH Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufzunehmen. Dies gilt sowohl für Rückfragen, als auch zur Anforderung relevanter Patientenunterlagen. Zu diesem Zweck entbindet der Patient/ die Patientin die Z2 Physio GmbH/ den Therapeuten von der Schweigepflicht (siehe Punkt 3).
11. Patientenanmeldung
Im Sinne einer optimalen Versorgung des Patienten/ der Patientin und zur effizienten Sammlung aller relevanten Daten stellt die Z2 Physio GmbH sowohl ein Formular «Anmeldeformular» als auch «Gesundheitsfragebogen» zur Verfügung. Diese Formulare fassen die wichtigsten administrativen Daten sowie Patienteninformationen zusammen. Die Z2 Physio GmbH bittet daher alle Patienten und Patientinnen die Pflichtfelder der Formulare gewissenhaft, sowie die freiwilligen Felder der Formulare möglichst ausführlich auszufüllen.
12. Rücktrittsrecht des Patienten/ der Patientin
Sollte der Patient/ die Patientin mit der Leistung der Z2 Physio GmbH nicht zufrieden sein, so hat er/ sie das Recht vom Behandlungsvertrag zurückzutreten. Dies hat die Beendigung der Therapie inklusive Stornierung aller weiterer Behandlungsleistungen zur Folge. Bereits erfolgte Leistungen sind vollumfänglich zu bezahlen.
13. Rücktrittsrecht der Z2 Physio GmbH
Die Z2 Physio GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sollte der Patient/ die Patientin die vorliegenden AGB verletzen oder sich ungebührlich verhalten. Bereits erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt und sind unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen.
14. Haftungsausschluss
Die Z2 Physio GmbH schliesst jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die aufgrund Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten, bzw. Fahrlässigkeit des Patienten/ der Patientin entstehen. Die Z2 Physio GmbH haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern, ausser diese wurden vorsätzlich oder mutwillig durch Angestellte der Z2 Physio GmbH herbeigeführt. Auch kann keine Haftung für Diebstahl innerhalb der Praxisräumlichkeiten übernommen werden.
Die Z2 Physio GmbH verweist, im Sinne der Transparenz und Patienteninformation, auf ihrer Homepage gelegentlich auf Dritte. Dabei übernimmt sie keinerlei Haftung für die Internetseiten, welche mittels eines Querverweises verlinkt werden. Die verwiesenen Seiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt und regelmässig auf ihre Inhalte geprüft. Es kann jedoch keine Haftung übernommen werden, falls Inhalte geändert oder Dienste eingestellt werden.
15. Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung und Preise
Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibung oder Preise werden dem Patienten/ der Patientin schriftlich über Aushänge in der Praxis oder auf der Homepage mitgeteilt. Diese gelten als anerkannt, wenn der Patient/ die Patientin nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.
16. Datenschutz/ Datenübermittlung
Die Z2 Physio GmbH schützt personenbezogene Patientendaten und behandelt diese vertraulich. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten erfolgen nur insoweit, wie es für eine ganzheitliche Versorgung des Patienten/ der Patientin notwendig ist. Für die Übermittlung vertraulicher Daten stellt die Z2 Physio GmbH eine gesonderte, verschlüsselte E-Mail zur Verfügung.
Der Patient/ Die Patientin ist verpflichtet jegliche relevante Änderung der Vertragsdaten (z.B. Wechsel Versicherung) sowie persönlicher Daten (z.B. Änderung Wohnadresse) schnellstmöglich der Z2 Physio GmbH mitzuteilen.
17. Allgemeiner Umgang
Die Z2 Physio GmbH ist bestrebt einen Raum zu schaffen, in dem Menschen sich entfalten können, Vertrauen aufgebaut wird und Heilung unterstützt werden kann. Dafür bitten wir Sie als Patient/ Patientin um Mithilfe. Bitte unterlassen sie laute Geräusche oder Telefonate innerhalb der Praxisräume. Bitte sagen Sie Termine frühzeitig ab, sollten Sie verhindert sein. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihren Terminen, um den Praxisalltag zu unterstützen, etc. Wir danken Ihnen vielmals.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt es die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind angehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.
Stand: März 2023
Z2 Physio GmbH